Bevor der Entrümpler kommt


Nicht selten ist man mit einer Erbschaft oder nach einem Trauerfall überfordert.


Viele Betroffene wissen dann nicht wie sie weiter vorgehen sollen. Dann wird oft schnell ein Entrümpler beauftragt, der meist einen hohen Betrag veranschlagt und selten Wertgegenstände gegenrechnet.


Ich helfe Ihnen da bei der Frage: Was ist noch verwertbar und was kann entsorgt werden?


Bitte kontaktieren Sie mich bitte für eine Terminvereinbarung.


Bsp. wie ein Vorgehen ablaufen kann:

  • 1. Kontaktaufnahme und Besprechung eines Termines.
  • Ich komme dann zu Ihnen.
  • Zusammen begehen wir das Objekt und ich helfe Ihnen beim Feststellen noch verwertbarer Gegenstände.
  • Dies dauert sicher einige Zeit und dafür fällt auch eine Aufwandsentschädigung, je nach Ort und Zeit, an.


Sie können dann beruhigt einen Entrümpler beauftragen.


Ich biete Ihnen weiter an, falls Sie das wünschen, dass ich bestimmte Gegenstände in Ihrem Auftrag verkaufe (Kommission).

Hier berechne ich bei erfolgreichen Verkauf, nach Abzug der Kosten, eine Provision.

Die Provision richtet sich nach dem Wert der Gegenstände und wird mit Ihnen besprochen und schriftlich festgehalten.


Vielen Dank für Ihre Anfrage.


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